Was kann das Lieferkettengesetz vom 1.1.2023?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG) kurz Lieferkettengesetz soll Unternehmen verpflichten, über ihre Bemühungen im Hinblick auf Nachhaltigkeit Bericht zu erstatten. Es soll den gesetzlichen Rahmen zur (schon zuvor geltenden) Sorgfaltspflicht im Hinblick auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang der gesamten Lieferkette bilden. Hersteller und Händler müssen in jedem Wertschöpfungsabschnitt der Lieferkette, die eigenen Vorlieferanten kennen und entsprechend der Nachhaltigkeitskriterien aussuchen. 

Im ersten Jahr sind nur große Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden verpfilchtet, danach müssen bereits Unternehmen mit mehr als 1.000 Beschäftigten die Vorschriften beachten. Werden von Unternehmen nicht die entsprechenden Maßnahmen ergriffen, sind rechtliche und finanzielle Konsequenzen (Bußgelder, Vergabesperren, Anordnung von Maßnahmen durch die zuständige Behörde), negativer Öffentlichkeitswirkung sowie Reputationsschäden und Haftung möglich.

Das Lieferkettengesetz soll helfen Nachhaltigkeit konsequent in der Wertschöpfungskette zu verankern und zu etablieren. Es schafft gleiche Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer und ist damit ein erster richtiger Schritt. Es wird aber nicht ausreichen, um die Branche nachhaltiger zu gestalten. Alle Beteiligten, seien es Hersteller, Händler, Politik oder Konsumenten, müssen sich auch weiterhin abseits des gesetzlichen Rahmens um mehr Nachhaltigkeit bemühen.

Inwiefern bleibt es Greenwashing, wenn Unternehmen durch Hinweise wie „Pflegt und repariert eure Kleidung“ die Verantwortung auf Konsumenten abwälzen? Und das ohne die eigenen Strukturen zu ändern, z.B. durch Verbesserung der Materialqualität oder Zahlung existenzsichernder Löhne an alle Mitarbeiter. 

Und: Wie nachhaltig ist fair produzierte Mode, wenn ihre Qualität ein langjähriges Tragen nicht ermöglicht bzw. auch, was wir in so einem Fall konkret tun können.

Weil das Thema allerdings so viel größer ist, braucht es viele Stimmen, die sich für eine stärkere Unternehmens-Regulierung von Nachhaltigkeitskriterien einsetzen, dazu gehört neben einem umfassenden Lieferkettengesetz z.B. ein Mindestprozentsatz an wirklich recycelten Fasern innerhalb neu produzierter Kleidungsstücke.

 

facts about

„SyntheticsAnonymous“ heisst die Studie der @changingmarkets Foundation, die A) zeigt, wie sehr die Branche immer noch von synthetischen Fasern abhängt, die aus fossilen Brennstoffen hergestellt werden, und B) wie sich grüne Behauptungen von Modelabels als nicht fundiert erwiesen!

Die New Yorker Zeno Group befragte mehr als 8.000 Personen in 8 Märkten (USA, Kanada, Großbritannien, Frankreich, China, Indien, Singapur, Malaysia) und bewertete mehr als 75 Marken nach ihrer wahrgenommenen Stärke des Zwecks. Der starke Fokus auf nachhaltige Werten von 76% hat mich positiv überrascht!